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Aktuelles


Wir regulär für sie geöffnet - kommen sie vorbei!


Wurzelnackte Pflanzen sind nur während der laublosen Monate (Oktober bis Ende April) pflanzbar. Deshalb haben Wir alle pflanzen auch als ballen oder im Topf, dadurch ist bei uns das ganze Jahr Pflanzzeit!


Schnittkurs Februar 2024

Die Gärtnermeister haben gezeigt wie es geht. Unsere Gäste haben gespannt gelauscht und können jetzt selbst im Garten anpacken. Sie haben den Schnittkurs dieses Jahr verpasst? Kommen Sie bei uns vorbei, unsere Gärtnermeister zeigen Ihnen auch gerne individuell wie es geht. Wir freuen uns auf Sie!

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Obstbau für Anfänger - LKZ Februar 2024

Wer die Pflanzung von Obstgehölzen plant, sollte jetzt zum Spaten greifen. Erfahren Sie mehr im LKZ Artikel, oder kommen sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

900 Jahre Poppenweiler - Allee Pflanzaktion

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Die Allee am Ortseingang besteht aus 10 einheimischen Winterlinden.

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Winterlinden können bis zu 1,000 Jahre alt und 40 Meter hoch werden.

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Die weißen Blüten duften süßlich und sind überaus attraktiv für Bienen.

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Eine wunderschöne goldene Färbung schmückt die Gehölzer im Herbst.

Die "Barocken Gartentage" 2023

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Vor traumhafter Ludwigsburger Schloss-Kulisse, eingebettet in den blühenden Schlossgarten, hatten wir wieder unseren Stand bei den "Barocken Gartentagen". Wir danken dem interessierten Publikum für die netten Gespräche und die positive Resonanz zu unserer Ausstellungsfläche.


WIchtiger Hinweis zu pflegearbeiten mit Hecken- und Baumschnitt

Schonende Pflege und Formschnitte sind auch in der Zeit vom 1. märz bis zum 30. september erlaubt*

Sehr geehrte Kunden, wie wir in zahlreichen Kundengesprächen immer wieder feststellen, herrscht große Unsicherheit, ob zwischen dem 1. März und dem 30. September Gartenpflegearbeiten mit Heckenschnitt und Baumschnitt zulässig sind. Deshalb hier ein Auszug aus dem Gesetz über Naturschutz und LandschaftspflegE:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (….) (5) Es ist verboten,

1.die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,

2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen

*ohne Gewähr. Stand: 03.2023. Unvorhergesehene Gesetzesänderungen können jederzeit geschehen

Selbstverständlich werden wir ihre Hecke oder ihr Gehölz vor dem Form- und Pflegeschnitt auf etwaige Vogelnester mit Eiern oder Jungtieren absuchen und falls solche vorhanden sind, die Pflegearbeiten sofort verschieben.




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